Gefahrstoffe von A-Z
Wissen Sie, wie gefährlich die Stoffe sind, mit denen Sie arbeiten?
Quer durch alle Branchen kommen Beschäftigte mit Gefahrstoffen in Berührung, aber vielen von ihnen ist nicht bewusst, dass sie mit gefährlichen Stoffen arbeiten oder sie unterschätzen die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken.
Problematisch ist der Umgang mit Gefahrstoffen erfahrungsgemäß vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, besonders aber in Kleinstbetrieben. Teils, weil den Verantwortlichen häufig entsprechende Informationen fehlen oder sie nicht ausreichend qualifiziert sind.
Diese Informations- und Wissenslücken können wir für Sie schließen:
- Die neue Gefahrstoffverordnung gilt seit 01. Juni 2016. Das Ziel der vollständigen Umstellung auf die CLP-Verordnung ist erreicht.
- Das bedeutet für Sie als Unternehmen, sich neu zu formieren.
- Wir beraten und betreuen Sie in Fragen zum aktuellen betrieblichen Gefahrstoffmanagement hinsichtlich aller Arten von Gefahrstoffen (u.a. auch ansteckungsgefährliche, krebserregende, explosive, radioaktive Stoffe)
- Bereitstellung von spezifischen Informationen, Orientierungshilfen, sonstigen nützlichen Instrumenten wie
- Gefahrstoff-Datenbanken, individuelle Gefahrstoffkataster
- Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Die Schutzstufenkonzepte werden angepasst. Das "Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" (EMKG) vermittelt in Zukunft das Know-how, um Risiken bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können. Wir helfen Ihnen, dieses umzusetzen.
- Einführung und Beratung ins neue Einstufungs- und Kennzeichnungsmodell für Stoffe/Gemische gem. GHS (Globally Harmonised System) sowie CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)
- Kompetente Beratung zur Lagerung von Gefahrstoffen gem. TRGS 510
- Umfangreiche Beratung zum Explosionsschutz, Erstellen des Explosionsschutzdokumentes gem. DGUV Regel 113-001, § 6 und 11 GefStV sowie § 6 BetrSichV
- Beratung und Koordinierung von Baumaßnahmen in „Kontaminierten Bereichen“ (BGR 128)
- Beratung und Durchführung von Chemikalienumzügen (incl. Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen)
- In-House-Schulungen mit individueller Themenstellung
Auf das Wie kommt es an!