Arbeitssicherheit
Was Sie von uns erwarten können:
- Gestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für Unternehmen, Behörden und Institutionen
- Übernahme aller Aufgaben der Sicherheitsfachkraft gem. § 6 ASiG sowie § 3 ArbStättV
- Beratung und Betreuung des Unternehmers oder Entscheidungsträgers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie deren übergreifenden Problematiken
- Erstellen notwendiger Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitskonzepte
- vorausschauende Unterstützung bei der Planung neuer Arbeitsplätze sowie Arbeitsverfahren, Produktionsabläufe und sonstiger arbeitsrelevanter Prozesse
- Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung – Beratung und Umsetzung
- Recherche, Auswertung und Analyse möglicher Ursachen arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen sowie Erarbeitung der notwendigen Problemlösung
- Bereitstellung von spezifischen Informationen, Handlungshilfen sonstigen nützlichen Instrumenten über ein individuelles Online-Portal, wie:
- Betriebsanweisungen & Gefährdungsbeurteilungen
- Handlungsanleitungen Unfall, Gefahrenfall, Gefahrstoffunfall
- Checklisten & Merkblätter
- Gefahrstoffdatenbanken & Gefahrstoffkataster
- Stoff- und Maschinendatenblätter
- S.M.A.R.T = Problemlösung, wie
Spezifisch, Möglich, Ausführbar, Realistisch, Terminierbar,
d.h. gemeinsam mit dem Verantwortlichen Lösungen entwickeln, die den Unternehmensablauf so wenig wie möglich beeinflussen und gleichzeitig betriebswirtschaftlich und sicherheitstechnisch maximale Resultate erzielen.
Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass sich richtig angewendete Arbeitssicherheit und das Erzielen von Unternehmensgewinnen nicht gegenseitig ausschließen, sondern im Gegenteil durch gesunde und zufriedene Arbeitnehmer das betriebswirtschaftliche Ergebnis signifikant erhöht wird.
Auf das Wie kommt es an.